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Finnland

Kaufnebenkosten und Immobiliensteuern in Finnland

Planen Sie bei einer Bestandswohnung 1,5–2,5 % zusätzlich zum Kaufpreis ein. Bei einer 60-m²-Wohnung in Helsinki (rund 372.000 €) sind das etwa 5.580–9.300 €.

Kosten beim Kauf

Grunderwerbsteuer (varainsiirtovero)
1,5 % des Kaufpreises für Anteile an Wohnungsgesellschaften; 3 % für Immobilien
Innerhalb von 2 Monaten nach Unterzeichnung fällig.
Maklerprovision
In der Regel vom Verkäufer getragen
Neubauten
Keine Mehrwertsteuer auf den Verkauf; der Ersterwerb einer neuen Wohnung vom Bauträger ist von der Grunderwerbsteuer befreit

Laufende Kosten als Eigentümer

Grundsteuer (kiinteistövero)
Bei Wohnungen im monatlichen Hausgeld der Wohnungsgesellschaft enthalten

Besteuerung von Mieteinnahmen

Nichtansässige zahlen auf Netto-Mieteinkünfte Steuer auf Kapitaleinkünfte von 30 % (34 % auf den Teil über 30.000 €).

Häufige Fragen

Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf in Finnland an?↓
Grunderwerbsteuer (varainsiirtovero): 1,5 % des Kaufpreises für Anteile an Wohnungsgesellschaften; 3 % für Immobilien. Maklerprovision: In der Regel vom Verkäufer getragen. Neubauten: Keine Mehrwertsteuer auf den Verkauf; der Ersterwerb einer neuen Wohnung vom Bauträger ist von der Grunderwerbsteuer befreit.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Finnland insgesamt?↓
In der Regel 1,5–2,5 % des Kaufpreises für eine Bestandswohnung.
Wie werden Mieteinnahmen von Nichtansässigen in Finnland besteuert?↓
Nichtansässige zahlen auf Netto-Mieteinkünfte Steuer auf Kapitaleinkünfte von 30 % (34 % auf den Teil über 30.000 €).
Immobilienkauf in Finnland: Ratgeber Schritt für Schritt →

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung: Steuersätze und Gebühren ändern sich und hängen oft von der Region und vom Status des Käufers ab. Lassen Sie sich deshalb von einem Notar, Anwalt oder Steuerberater vor Ort beraten. Quellen: Vero: Buying a home.