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Spanien

Kaufnebenkosten und Immobiliensteuern in Spanien

Planen Sie bei einer Bestandswohnung 8–14 % zusätzlich zum Kaufpreis ein. Bei einer 60-m²-Wohnung in Madrid (rund 294.000 €) sind das etwa 23.520–41.160 €.

Kosten beim Kauf

Grunderwerbsteuer (ITP)
ca. 6–11 % des Kaufpreises, je nach Region festgelegt
Madrid 6 %, Andalusien 7 %; Katalonien und die Balearen wenden progressive Staffeln mit bis zu etwa 13 % bei hohen Werten an.
Mehrwertsteuer bei Neubauten (IVA)
10 % (4 % auf den Kanarischen Inseln, IGIC), zzgl. Stempelsteuer (AJD) von ca. 0,5–2 % je nach Region
Notar und Grundbuch
ca. 0,5–1,5 % des Kaufpreises
Rechtsanwalt
ca. 1 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.

Laufende Kosten als Eigentümer

Kommunale Grundsteuer (IBI)
ca. 0,4–1,1 % des Katasterwerts pro Jahr, von der Gemeinde festgelegt
Einkommensteuer für Nichtansässige auf fiktive Einkünfte (IRNR)
1,1 % des Katasterwerts (2 %, wenn dieser seit 10 Jahren nicht revidiert wurde), besteuert mit 19 % (EU/EWR) oder 24 % (andere)
Gilt, wenn die Immobilie nicht vermietet wird.
Vermögensteuer
Gilt für spanisches Vermögen von Nichtansässigen über 700.000 €; Sätze und Vergünstigungen variieren je nach Region, zzgl. der nationalen Solidaritätssteuer über 3 Mio. €

Besteuerung von Mieteinnahmen

Nichtansässige zahlen 19 % (EU/EWR, auf das Nettoeinkommen nach Abzug der Ausgaben) oder 24 % (andere, auf das Bruttoeinkommen) über vierteljährliche oder jährliche Erklärungen nach Modelo 210.

Häufige Fragen

Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf in Spanien an?↓
Grunderwerbsteuer (ITP): ca. 6–11 % des Kaufpreises, je nach Region festgelegt. Mehrwertsteuer bei Neubauten (IVA): 10 % (4 % auf den Kanarischen Inseln, IGIC), zzgl. Stempelsteuer (AJD) von ca. 0,5–2 % je nach Region. Notar und Grundbuch: ca. 0,5–1,5 % des Kaufpreises. Rechtsanwalt: ca. 1 % des Kaufpreises zzgl. MwSt..
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Spanien insgesamt?↓
In der Regel 8–14 % des Kaufpreises für eine Bestandswohnung.
Wie werden Mieteinnahmen von Nichtansässigen in Spanien besteuert?↓
Nichtansässige zahlen 19 % (EU/EWR, auf das Nettoeinkommen nach Abzug der Ausgaben) oder 24 % (andere, auf das Bruttoeinkommen) über vierteljährliche oder jährliche Erklärungen nach Modelo 210.
Immobilienkauf in Spanien: Ratgeber Schritt für Schritt →

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung: Steuersätze und Gebühren ändern sich und hängen oft von der Region und vom Status des Käufers ab. Lassen Sie sich deshalb von einem Notar, Anwalt oder Steuerberater vor Ort beraten. Quellen: KPMG: Spain golden visa abolished (Flash Alert 2025-008), idealista: Regional property tax changes in 2026.