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Frankreich

Immobilienkauf in Frankreich: Ratgeber für ausländische Käufer

Wohnungen in Frankreich kosten in den von uns erfassten Städten zwischen 5.100 € und 12.500 € pro m². Rechnen Sie mit weiteren 7–9 % des Kaufpreises für Steuern und Gebühren.

Dürfen Ausländer in Frankreich Immobilien kaufen?

Keine Beschränkungen für ausländische Käufer

Für Käufer aus EU- und Nicht-EU-Staaten gibt es in Frankreich keine Beschränkungen beim Erwerb von Wohnimmobilien durch Ausländer.

Benötigte Steuernummer: Numéro fiscal (wird nach dem Kauf vergeben)

Der Kauf Schritt für Schritt

  1. 1Ein Angebot abgeben und den Preis vereinbaren
  2. 2Den Vorvertrag (compromis de vente) unterzeichnen und eine Anzahlung von 5–10 % leisten
  3. 310-tägige Widerrufsfrist für den Käufer
  4. 4Das Hypothekendarlehen innerhalb der Bedingungsfrist erhalten
  5. 5Etwa 3 Monate später die endgültige Urkunde (acte authentique) vor dem Notar unterzeichnen
  6. 6Der Notar zahlt die Abgaben und lässt die Urkunde eintragen

Was der Kauf kostet

Eine 60-m²-Wohnung in Paris kostet beim Durchschnittspreis von 12.500 €/m² rund 750.000 €. Dazu kommen Kaufnebenkosten von etwa 52.500–67.500 €. Alle Steuern und Kaufnebenkosten in Frankreich im Überblick.

Finanzierung und Aufenthaltsrecht

Ca. 60–80 % Beleihungsquote (LTV) für Nichtansässige.

Häufige Fragen

Dürfen Ausländer in Frankreich Immobilien kaufen?↓
Für Käufer aus EU- und Nicht-EU-Staaten gibt es in Frankreich keine Beschränkungen beim Erwerb von Wohnimmobilien durch Ausländer.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Frankreich?↓
In der Regel 7–9 % des Kaufpreises für eine Bestandswohnung, einschließlich Grunderwerbsteuer, Notar- oder Anwaltskosten und Grundbucheintragung.
Was kostet eine Wohnung in Frankreich?↓
Die Durchschnittspreise in den 2 erfassten Städten reichen von 5.100 €/m² bis 12.500 €/m²; in Paris kostet eine 60-m²-Wohnung rund 750.000 €.
Bekommen Nichtansässige in Frankreich eine Immobilienfinanzierung?↓
Ca. 60–80 % Beleihungsquote (LTV) für Nichtansässige.

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung: Steuersätze und Gebühren ändern sich und hängen oft von der Region und vom Status des Käufers ab. Lassen Sie sich deshalb von einem Notar, Anwalt oder Steuerberater vor Ort beraten. Quellen: BOFiP: Mutations à titre onéreux d'immeubles.