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Bulgarien

Kaufnebenkosten und Immobiliensteuern in Bulgarien

Planen Sie bei einer Bestandswohnung 3–7 % zusätzlich zum Kaufpreis ein. Bei einer 60-m²-Wohnung in Sofia (rund 108.000 €) sind das etwa 3.240–7.560 €.

Kosten beim Kauf

Kommunale Grunderwerbsteuer
ca. 2–3 % des Kaufpreises oder des Steuerwerts (je nachdem, welcher Wert höher ist), von der Gemeinde festgelegt
Sofia erhebt etwa 3 %.
Notargebühr
Gesetzlich geregelte Gebührenstaffel, etwa 0,1–1,5 % des Kaufpreises
Gebühr für das Immobilienregister
ca. 0,1 % des Kaufpreises
Mehrwertsteuer bei Neubauten
20 %, in der Regel im Preis des Bauträgers enthalten
Maklerprovision
ca. 2–3 %, oft vom Käufer getragen

Laufende Kosten als Eigentümer

Grundsteuer
ca. 0,01–0,45 % des Steuerwerts pro Jahr, von der Gemeinde festgelegt
Müllgebühr
Jährliche kommunale Gebühr auf Basis des Steuerwerts

Besteuerung von Mieteinnahmen

Mieteinkünfte unterliegen dem bulgarischen Einkommensteuer-Einheitssatz von 10 %, mit einem pauschalen Ausgabenabzug; Nichtansässige erklären sie in Bulgarien.

Häufige Fragen

Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf in Bulgarien an?↓
Kommunale Grunderwerbsteuer: ca. 2–3 % des Kaufpreises oder des Steuerwerts (je nachdem, welcher Wert höher ist), von der Gemeinde festgelegt. Notargebühr: Gesetzlich geregelte Gebührenstaffel, etwa 0,1–1,5 % des Kaufpreises. Gebühr für das Immobilienregister: ca. 0,1 % des Kaufpreises. Mehrwertsteuer bei Neubauten: 20 %, in der Regel im Preis des Bauträgers enthalten. Maklerprovision: ca. 2–3 %, oft vom Käufer getragen.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Bulgarien insgesamt?↓
In der Regel 3–7 % des Kaufpreises für eine Bestandswohnung.
Wie werden Mieteinnahmen von Nichtansässigen in Bulgarien besteuert?↓
Mieteinkünfte unterliegen dem bulgarischen Einkommensteuer-Einheitssatz von 10 %, mit einem pauschalen Ausgabenabzug; Nichtansässige erklären sie in Bulgarien.
Immobilienkauf in Bulgarien: Ratgeber Schritt für Schritt →

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung: Steuersätze und Gebühren ändern sich und hängen oft von der Region und vom Status des Käufers ab. Lassen Sie sich deshalb von einem Notar, Anwalt oder Steuerberater vor Ort beraten. Quellen: European Commission: Bulgaria adopts euro as of 1 January 2026, Global Property Guide: Bulgaria buying guide.