SQMData
Griechenland

Kaufnebenkosten und Immobiliensteuern in Griechenland

Planen Sie bei einer Bestandswohnung 7–10 % zusätzlich zum Kaufpreis ein. Bei einer 60-m²-Wohnung in Athen (rund 168.000 €) sind das etwa 11.760–16.800 €.

Kosten beim Kauf

Grunderwerbsteuer
3,09 % des höheren Werts aus Kaufpreis und objektivem Wert
Mehrwertsteuer bei Neubauten
24 %, jedoch bis 31. Dezember 2026 ausgesetzt (stattdessen fällt Grunderwerbsteuer an)
Notar
ca. 0,8–1 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.
Grundbuch / Kataster
ca. 0,5–0,6 % des Kaufpreises
Rechtsanwalt
ca. 1 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.
Maklerprovision
ca. 2 % zzgl. MwSt., in der Regel vom Käufer getragen

Laufende Kosten als Eigentümer

Grundsteuer (ENFIA)
ca. 2–16 € pro m² und Jahr je nach Zonenwert, zzgl. einer Zusatzsteuer auf höherwertigen Immobilienbesitz

Besteuerung von Mieteinnahmen

Ab 2026 werden Mieteinkünfte mit 15 % bis 12.000 €, 25 % bis 24.000 €, 35 % bis 36.000 € und 45 % darüber besteuert, mit einem pauschalen Abzug von 5 %.

Häufige Fragen

Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf in Griechenland an?↓
Grunderwerbsteuer: 3,09 % des höheren Werts aus Kaufpreis und objektivem Wert. Mehrwertsteuer bei Neubauten: 24 %, jedoch bis 31. Dezember 2026 ausgesetzt (stattdessen fällt Grunderwerbsteuer an). Notar: ca. 0,8–1 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.. Grundbuch / Kataster: ca. 0,5–0,6 % des Kaufpreises. Rechtsanwalt: ca. 1 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.. Maklerprovision: ca. 2 % zzgl. MwSt., in der Regel vom Käufer getragen.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Griechenland insgesamt?↓
In der Regel 7–10 % des Kaufpreises für eine Bestandswohnung.
Wie werden Mieteinnahmen von Nichtansässigen in Griechenland besteuert?↓
Ab 2026 werden Mieteinkünfte mit 15 % bis 12.000 €, 25 % bis 24.000 €, 35 % bis 36.000 € und 45 % darüber besteuert, mit einem pauschalen Abzug von 5 %.
Immobilienkauf in Griechenland: Ratgeber Schritt für Schritt →

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung: Steuersätze und Gebühren ändern sich und hängen oft von der Region und vom Status des Käufers ab. Lassen Sie sich deshalb von einem Notar, Anwalt oder Steuerberater vor Ort beraten. Quellen: vatcalc: Greece again extends real estate VAT exemption, IBA: The Greek Golden Visa after the 2024–2026 overhaul.